Auf Mayotte wird die elektronische Rechnung ab dem 1. September 2026 verpflichtend. Betroffen sind alle Unternehmen, die der Mehrwertsteuer (TVA) unterliegen – und damit ein großer Teil der Firmen auf der französischen Insel im Indischen Ozean.
Die Umstellung folgt dem nationalen Zeitplan der französischen Reform und gilt ausdrücklich auch für Mayotte. Shanyce Mathias Ali, Journalistin beim Journal de Mayotte, stellte Mitte Juni fest, dass viele Unternehmenschefs auf der Insel den Wechsel bereits einplanen.
Die Grundregel ist klar, die Umsetzung anspruchsvoll: Geschäftsvorgänge zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Frankreich müssen künftig über eine vom Staat zugelassene Plattform laufen. Weder Postversand noch ein per E‑Mail verschicktes PDF noch die Papierrechnung reichen dann aus.
Stichtag September 2026: Empfangspflicht für alle – Versandpflicht je nach Größe erst später
Der Zeitplan ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Die Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen zu können, gilt für alle Unternehmen ab dem 1. September 2026 – unabhängig davon, ob es sich um einen Konzern oder einen Kleinstbetrieb handelt.[5]
Die Pflicht, elektronische Rechnungen auch auszustellen, folgt einem differenzierten Kalender:
| Catégorie d’entreprise | Date d’entrée en vigueur |
|---|---|
| Grandes entreprises et entreprises de taille intermédiaire (ETI) | 1er septembre 2026 |
| PME et micro-entreprises | 1er septembre 2027 |
Source : Service Public Entreprendre
Praktisch heißt das: Große Unternehmen und sogenannte ETI (mittelgroße Unternehmen nach französischer Definition) müssen ab Herbst 2026 sowohl beim Empfang als auch beim Versand elektronischer Rechnungen vollständig arbeitsfähig sein. Kleine Unternehmen und Mikro-Unternehmen auf Mayotte bekommen für die Ausstellung ein Jahr länger Zeit – müssen aber dennoch ab September 2026 E‑Rechnungen annehmen können.
Ohne staatlich zugelassene Plattform geht nichts
Für Unternehmen auf Mayotte ist ein Punkt entscheidend: Die Rechnung darf nicht über irgendein digitales Werkzeug laufen. Jede Firma muss eine Einreichungsplattform wählen, die bei der französischen Steuerverwaltung registriert ist – direkt oder über eine konforme Lösung. Davon hängt die rechtliche Wirksamkeit der Rechnungsprozesse ab.
Die Steuerverwaltung veröffentlicht dafür eine Liste zugelassener „Plateformes de Dématérialisation Partenaires“ (PDP). Unternehmen, die diese Entscheidung noch nicht getroffen haben, sind laut Artikel drei Monate vor dem Stichtag faktisch im Verzug.
Parallel kommt eine zweite Pflicht hinzu: das „e-reporting“, also die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Verwaltung. Dieser Datenfluss folgt demselben Zeitplan wie die elektronische Rechnungsstellung, beide Vorgaben sind im selben Regelwerk verankert.
Ce que la dématérialisation impose aux entreprises mahoraises
Mayotte fällt unter das nationale Recht – trotz besonderer Ausgangslage vor Ort
Mayotte ist im territorialen Geltungsbereich der Reform ausdrücklich genannt – zusammen mit Französisch-Guayana, Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Neukaledonien, Französisch-Polynesien sowie Wallis und Futuna. Für die Insel gibt es keine Sonderregeln: gleiche Vorgaben, gleiche Fristen.[5]
Gleichzeitig erschwert die Struktur der lokalen Wirtschaft die Umstellung. Auf Mayotte gibt es laut Artikel einen sehr hohen Anteil an Mikro-Unternehmen und sehr kleinen Betrieben, die oft nur begrenzt mit digitalen Verwaltungs- und Buchhaltungstools ausgestattet sind. Die notwendige Aufrüstung bedeutet daher einen spürbaren Anpassungsaufwand – technisch wie finanziell – für Unternehmen, die aus mehreren Krisenjahren kommen.
Wer jetzt handelt, hat noch Zeit, Plattformen zu testen, Teams zu schulen und Rechnungsabläufe abzusichern, bevor die Pflicht greift. Wer bis zum September 2026 wartet, riskiert eine hektische Umstellung unter Zeitdruck.
Facture électronique à Mayotte : dates et obligations 2026-2027
- L'obligation de recevoir des factures électroniques s'applique à toutes les entreprises dès le 1er septembre 2026, y compris à Mayotte.
- Les grandes entreprises et ETI doivent aussi émettre des factures électroniques dès le 1er septembre 2026.
- Les PME et micro-entreprises ont jusqu'au 1er septembre 2027 pour l'obligation d'émission.
- Chaque entreprise doit désigner une plateforme homologuée par l'administration fiscale pour ses échanges.
- Mayotte est soumise au même calendrier que la métropole, sans dérogation territoriale.
Sources
1 source · 2 faits sourcés
