Das Pariser Berufungsgericht hat Airbus und Air France wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Absturz des Flugs AF447 (Rio–Paris) verurteilt. Bei der Katastrophe kamen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2009 insgesamt 228 Menschen ums Leben.
Das Urteil fiel am 21. Mai 2026 – 17 Jahre nach dem schwersten Flugzeugunglück der französischen Geschichte. Beide Unternehmen müssen jeweils 225.000 Euro zahlen, die nach französischem Recht maximale Geldbuße für juristische Personen bei dieser Art von Straftat, wie Reuters berichtet.
Damit kippt die Berufungsinstanz eine Entscheidung aus der ersten Runde: 2021 hatte das Pariser Strafgericht (tribunal correctionnel) Airbus und Air France noch freigesprochen. Der Fall beschäftigte über Jahre Angehörige, technische Sachverständige und Anwälte.
228 Tote, ein Airbus A330 und die Frage nach der Verantwortung
Der Airbus A330 auf der Strecke von Rio de Janeiro nach Paris stürzte in den Atlantik. In den Untersuchungen standen defekte Pitot-Sonden im Fokus, die die Geschwindigkeit des Flugzeugs messen, sowie die Reaktionen der Crew auf die Warnmeldungen.
Airbus – mit Sitz in Toulouse – wurde im Verfahren mit Blick auf mögliche Konstruktionsmängel oder Informationsdefizite zu den Sonden in Verbindung gebracht. Air France stand wegen der Pilotenausbildung in der Kritik. Beide Unternehmen bestritten eine strafrechtliche Verantwortung.
Die Höhe der Geldbuße gilt angesichts des Ausmaßes der Katastrophe als symbolisch – sie zeigt zugleich die Grenzen des französischen Strafrechts bei der Ahndung von Unternehmen. Angehörige, die sich seit Jahren in Kollektiven organisieren, hatten vor allem auf die Anerkennung eines „faute caractérisée“ gedrängt, also eines klar festgestellten Fehlverhaltens.
Airbus an der Börse: Kurs Anfang Juni 2026 unter Druck
An den Märkten zeigte sich die Aktie von Airbus zuletzt schwächer: Zum Handelsschluss am 2. Juni 2026 notierte das Papier auf Euronext Paris bei 226,60 Euro, ein Minus von 1,48 Prozent im Tagesverlauf, wie aus verfügbaren Kursdaten hervorgeht. Eröffnet hatte die Aktie bei 232,70 Euro; das Tagestief lag bei 226,60 Euro.
Das Handelsvolumen betrug 344.171 Aktien und lag damit über dem Durchschnitt der vergangenen drei Monate von 300.789 Papieren.
Ein nachhaltiger Kurseinbruch nach der Verurteilung vom 21. Mai blieb aus. Der Markt dürfte einkalkuliert haben, dass die Geldbuße – gedeckelt auf 225.000 Euro – für einen Konzern mit mehr als 65 Mrd. Euro Jahresumsatz kein materielles finanzielles Risiko darstellt. Für Investoren richtet sich der Blick laut Bericht vor allem darauf, ob das Strafurteil mögliche zusätzliche Zivilklagen erleichtern könnte.
