Auf Wallis und Futuna gelten keine Vorgaben, Parkplätze oder Parkhäuser für Ladepunkte von Elektroautos vorzurüsten. Damit bleibt das französische Pazifik-Archipel außerhalb jener Regeln, die in Frankreichs Kernland für größere Stellplatzanlagen verpflichtend sind.
In Frankreich (Métropole) müssen Parkanlagen mit mehr als zehn Stellplätzen grundsätzlich die nötige Infrastruktur einplanen, damit später E‑Ladesäulen installiert werden können – sowohl bei Neubauten als auch bei umfangreichen Sanierungen. Wallis und Futuna fällt nicht in diesen Anwendungsbereich.
Begründet wird die Ausnahme mit dem besonderen Status des Gebiets: Wallis und Futuna ist eine „collectivité sui generis“ (eine französische Gebietskörperschaft eigener Art). Die große geografische Entfernung und das Fehlen eines kontinentalen Netzes führen zu einer gesonderten Behandlung.
Regelwerk zur Elektromobilität gilt im Pazifik nicht überall
Nach derselben Logik sind auch Neukaledonien und Französisch-Polynesien von den metropolitanen Vorschriften zur Ladeinfrastruktur ausgenommen. Beide Gebiete verfügen über eine weitreichende gesetzgeberische Autonomie und müssen entsprechende Texte aus Paris nicht übernehmen.
Wallis und Futuna teilt diesen Sonderstatus – ohne eine lokale Gebietskörperschaft, die im Sinne des französischen Festlandsrechts eigene Zuständigkeiten etwa für „urbanisme commercial“ (kommerzielles Baurecht) hätte.
Für Betreiber von Parkflächen auf dem Archipel bedeutet das konkret: keine Pflicht zu Vorverkabelung, keine technischen Schächte und kein separates Stromzählkonzept speziell für das Laden von E‑Fahrzeugen. In Frankreichs Kernland stehen Immobilienbetreiber und Vermieter dagegen unter wachsenden Anforderungen.
Denormandie: Hohe Mietobergrenzen auf Wallis und Futuna
Während die Elektromobilität dort regulatorisch außen vor bleibt, ist Wallis und Futuna im französischen Steuerförderprogramm Denormandie gesondert eingestuft. Die zulässige monatliche Mietobergrenze liegt 2026 bei 14,46 Euro pro Quadratmeter.
Zum Vergleich: Für Guadeloupe, Martinique, La Réunion, Mayotte, Französisch-Guayana oder Saint-Martin beträgt der Wert 2026 laut den Angaben 12,21 Euro pro Quadratmeter. Auf demselben hohen Niveau wie Wallis und Futuna liegen nur Französisch-Polynesien und Neukaledonien.
| Territoire | Plafond 2025 (€/m²) | Plafond 2026 (€/m²) |
|---|---|---|
| Guadeloupe, Martinique, La Réunion, Mayotte, Guyane, Saint-Martin, Saint-Pierre-et-Miquelon | 12,02 € | 12,21 € |
| Polynésie française, Nouvelle-Calédonie, Wallis-et-Futuna | 14,28 € | 14,46 € |
Source : Service Public
Denormandie: Bis zu 90.079 Euro Einkommensgrenze bei vier Unterhaltsberechtigten
Auch bei den Einkommensgrenzen der Mieterinnen und Mieter setzt Wallis und Futuna im Denormandie-Rahmen höhere Schwellen an als andere Überseegebiete. Wer an einen Haushalt mit vier unterhaltsberechtigten Personen vermietet, kann eine Steuerermäßigung auf Basis einer Obergrenze von 90.079 Euro geltend machen – deutlich über den 85.087 Euro, die für Französisch-Polynesien und Neukaledonien angesetzt werden.[2]
Voraussetzung für den Steuervorteil ist, dass die Wohnung unmöbliert und als Hauptwohnsitz vermietet wird.
Sources
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